Freitag, 21. August 2009

Diplomatie, Notrecht und der Rechtsstaat

Das Sommerloch scheint vorbei zu sein: Spektakuläre Verhandlungserfolge und peinliche Entschuldigungen geben zu schreiben. Die mediale Euphorie über den UBS-Vergleich dämpft nur ein kleines Kästchen über aussenpolitische Kommission des Ständerats:

Die Kommission zeigt sich besorgt über die «Tendenz der Regierung, in wichtigen und heiklen Dossiers das Parlament zu übergehen». Was die Ständeräte erzürnt, ist aber möglicherweise der Schlüssel zum Verhandlungserfolg. Auf schweizerischer Seite gab es während Monaten keine nennenswerten Lecks und somit auch keine öffentlichen Diskussionen über die Verhandlungsstrategie, was möglicherweise den Vereinigten Staaten in die Hände gespielt hätte. Dass die Ständeräte im Dunkeln tappten, hängt im Übrigen weniger mit dem bösen Willen des Bundesrats als mit ihrer Organisation zusammen.
Die Bundesversammlung verfügt in den Bereichen Finanzen und Nachrichtendienste über zwei kleine Delegationen mit umfassendem Einsichtsrecht. Für die Diplomatie gibt es keine vergleichbare Kontrollinstanz. [Quelle: Nzz von heute, nicht online einsehbar]
Die Arbeit der Exekutive zeigt in diesem Fall zum wiederholten Male ein Spannungsverhältnis zwischen resultatorientierten, effizienten Entscheidungen - und rechtsstaatlichen Kontrollfunktionen. Weitere Beispiele:
  • die juristische Bearbeitung der Rechtshilfegesuche wird kaum so schnell möglich sein, wie das nötig sein wird, die Justiz ist »die große Unbekannte«, weil sie rechtsstaatliche Verfahren durchführen möchte und sich auf das Gesetz stützt
  • bei Rettungsaktionen (UBS, Swissair) wird Notrecht eingesetzt, ohne dass dieser Einsatz je auf seine Verfassungskonformität hin überprüft werden kann, indem - zumindest im Fall der UBS - Notsituationen künstlich geschaffen werden, um so das Parlament zu umgehen
Nun könnte man daraus ableiten, dass das direktdemokratische System der Schweiz reformiert werden müsste; zumal man zwar innenpolitisch das System großartig findet, in der Außenpolitik weder der amerikanischen Steuerbehörden noch einem »Wüstensohn« klar machen kann, dass Verhandlungsergebnisse der Überprüfung durch andere Gremien unterliegen.
Das wäre in einem eher harmlosen Fall wie derjenige der Vereinbarung mit Libyen unproblematisch, auch wenn man sich fragen kann, wie weit man sich von einem Diktator erpressen lassen will.
(In Klammern noch zwei Passagen aus dieser Vereinbarung:
Heißt das, es ist schon klar, dass die »measures unjustified and unnecessary« waren? Also gar nicht mehr Gegenstand der Untersuchung?
Libyer werden als von nun bei tätlichen Übergriffen in der Schweiz von der Polizei assistiert (»facilitate their procedures«). So weit die Klammerbemerkung…)
Problematisch wird die Stärkung der Exekutive auf Kosten der demokratischen Absicherung, wenn die Exekutive mit Leuten wie Hans-Rudolf Merz besetzt ist und die UBS geführt wird von ehemaligen Mitgliedern dieser Exekutive. Die ganze Biographie von Hans-Rudolf Merz ist gepflastert mit katastrophalen Entscheidungen im Bereich der Finanzindustrie. Als ehemaliger Angestellter ist er nun verantwortlich für massive Investitionen des Bundes (und ihre Auflösung zu einem völlig unpassenden Zeitpunkt, Gewinn hin, Gewinn her) - und ein Künstler im Einsatz von Notrecht. Man muss nicht die WoZ lesen, um ein schlechtes Gefühl zu bekommen.

1 Kommentar:

Flohzirkus hat gesagt…

Deshalb würde, aus rechtsstaatlicher Sicht, so etwas wie eine Verfassungsgerichtsbarkeit eben eigentlich noch Sinn machen.