Dass Frank A. Meyer (Scherze über Menschen, die Ihren zweiten Vornamen mit einer Initiale abkürzen, kann man sich selber basteln) wenig von der Schweizer Rechtsordnung versteht und in Berlin lebt, weil die Behörden es ablehnen, ihn für den Lärm der Streetparade zu entschädigen, dürfte bekannt sein. Dass sein Text über Urheberrecht (die Kolumne Basta!) die Blog-Community erschüttert hat, könnte man auch wissen. Da gibt es Satz für Satz-Analysen und Superlative (»dümmster Artikel«). All das muss man nicht bemühen: Zunächst ist klar, dass Frank A. so viel Ahnung von Internet hat, wie der durchschnittliche Stimmbürger. Sie wissen, dass es das gibt, sie waren schon einmal drin und ahnen, dass es eine grosse Anzahl kaum zu definierender Gefahren gibt, die davon ausgehen. Herr Meyer setzt prägnant zu seinem zentralen Argument an, das auf Demokratie und Rechtsstaat beruht:
Das Eigentum ist geschützt, ob nun Scheiben eingeschlagen, Strassen blockiert, Häuser besetzt – oder eben Songs, Romane und Filme downgeladen werden.(downgeladen ist ganz hübsch, das muss man sich merken)
Auf einer ungleich intellektuelleren Schiene argumentieren die Unterzeichnenden des Heidelberger Appells, über den man sich hier einen Überblick verschaffen kann. Ihr Problem sind einerseits die open-access-Politik vieler Universitäten (wissenschaftliche Texte müssen im Internet verfügbar gemacht werden), andererseits GoogleBooks, also die Bemühung um Digitalisierung von Büchern. Diese Diskussion soll nicht im Detail kommentiert werden, zumal ich es nicht besser kann als Matthias Spiegelkamp.
Aber einige Punkte, die mir ganz grundlegend scheinen, sollen zu dieser Debatte festgehalten werden:
- Eigentum ist ein juristischer Fachbegriff, der zwar von Besitz unterschieden wird, aber eine Abstraktion des Begriffs Besitz darstellt. Ich kann Eigentümer von etwas sein, was ich auch besitzen könnte, und be-sitzen bedeutet, ich kann es festhalten, es exklusiv benutzen. Geistiger Besitz scheint kein vorstellbares Konzept zu sein: Ich kann keine Idee festhalten. Wenn ich sie nämlich nicht formuliere, dann gibt es sie noch nicht - und sobald ich sie formuliert habe, kann sie weitergegeben werden, ohne dass mir diese Idee abhanden kommt. Ideen und materielle Güter unterscheiden sich also in ihren wesentlichen Eigenschaften, so dass »geistiges Eigentum« nicht in Parallele zu materiellem Eigentum zu setzen ist, sondern ein juristisches Konstrukt darstellt.
- Geistiges Eigentum ist dann eigentlich das Recht an der kommerziellen Nutzung eigener Ideen oder Kreationen. Wenn jemand eine Idee kopiert, dann heißt das nicht, dass die Person sie auch kommerziell nutzt, also das geistige Eigentum gefährdet.
- Das auch im kleinen ein juristisches Problem (oder eine Fehlannahme): Leute, die ein Musikstücke (oder einen Film oder sowas) kopieren, würden dafür nicht den Preis zahlen, der verlangt wird - sie würden nicht notwendigerweise gegen Bezahlung konsumieren, was sie kopieren.
- Eine weitere verfehlte Annahme ist die, dass das Kopieren etwas Ähnliches ist wie ein Plagiat: Wenn ich ein Lied runterlade, behaupte ich nicht, ich hätte es komponiert, gesungen oder sonstwas. Sondern ich höre es mir an. (Runterladen geht btw. so…)
- Den Zugang zu Informationen einzuschränken, sie einem eingeschränkten Nutzerkreis vorzubehalten, ist fortschrittsfeindlich und undemokratisch. Forschung, die an einer Universität stattfindet, sollte für alle einsehbar sein - an open access gibt es nichts zu kritisieren, das sollte schon längst eine Selbstverständlichkeit sein.
- Ein Mythos der Unterhaltungsindustrie ist, dass Urheberrechte die Künstler schützen. Vielmehr schützen sie die Industrie, denn Künstler verdienen an ihrer Kunst einen Bruchteil von den Kosten, die für eine CD oder ein Buch anfallen. Man zahlt für ein Buch und eine CD, weil Marketingkosten anfallen, Material- und Vertriebskosten. Alle diese Kosten übernehme ich als Internetuser aber selbst - ich stelle das Material, die Leitung etc. zur Verfügung; müsste also nur den Künstler selbst entschädigen.
- Die alte Leier vom Schutz von Forschung und Investitionen, wie sie bei Patentdiskussionen immer vorgebracht wird, gilt für Künstler kaum. Natürlich müssen Künstler leben können - aber anstatt dem Staat die Aufgabe zuzuweisen, die Mainstream-Künstler durch unhaltbare Gesetze zu schützen, könnte er auch die demokratische Aufgabe wahrnehmen, Künstlern ein Auskommen zu ermöglichen, so dass Sie unabhängig von kommerziellen Erwägungen arbeiten können.
- Zum Schluss noch dies: Kopien dürfen in der Schweiz angefertigt werden, auch wenn man sie runterlädt. Ist nicht verboten, verletzt nicht den Rechtsstaat.
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