In einem so genannten »Factsheet« gibt die Armee in Bezug auf den neuen Wachbefehl unten stehende Einschätzung zum Besten. Gut zu wissen, ist nicht nur, dass es »weniger tödliche Zwangsmittel« gibt, die eingesetzt werden, sondern auch, dass im Rahmen eines »verhältnismässigen Einsatzes« »der Gebrauch der Schusswaffe« tatsächlich »die letzte Möglichkeit ist«. Ach wie gut, gibt es ihn, den modernen Schweizer Soldaten.
Der moderne Schweizer Soldat soll ab Beginn der Grundausbildung in der Anwendung verschiedener Zwangsmittel ausgebildet werden (körperlicher Zwang, Reizstoffspray als Zwischenwaffe, persönliche Waffe). Dieses Nebeneinender von nicht tödlichen / weniger tödlichen und tödlichen Zwangsmitteln ermöglicht ihm den jeweiligen Verhältnissen angepasstes Handeln, indem ihm eine Auswahl an Zwangsmitteln zur Verfügung steht. Er lernt auch, dass der Gebrauch der Schusswaffe die letzte Möglichkeit im Rahmen eines verhältnismässigen Einsatzes ist.
Wer Wachtdienst mit Kampfmunition zu leisten hat, weiss, dass er im Rahmen dieser Verhältnismässigkeit - und allenfalls nach Warnruf oder Warnschuss - möglicherweise in letzter Konsequenz die Waffe einsetzen kann. Er weiss, dass seine Waffe geladen ist, aber gesichert sein muss.
Deshalb ist es richtig, dass die Waffe nicht untergeladen, sondern geladen ist. Dienicht gemachte Ladebewegung wäre in diesem differenzierten Umfeld gefährlich: Erstens, weil sie im Notfall Zeitverlust bedeutet, zweitens, weil der Soldat trotzdem vergessen kann, dass er sie noch nicht gemacht hat und dadurch falsch reagiert.
Quelle: vbs (die formalen Fehler im Original)
2 Kommentare:
Wenn der Einsatz der Schusswaffe die letzte Möglichkeit bei einem verhältnismässigen Einsatz darstellt, stellt sich zumindest mir die Frage, welche Mittel in diesem letzten Falle wohl unverhältnismässig wären. Hat dazu jemand eine Hypothese?
Zum Glück ist eine falsche Reaktion, wie sie im letzten Satz beschrieben wird, mit geladener Waffe auszuschliessen ...
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