Samstag, 28. März 2009

Internet, Botox und »Maulkorb« - Katja Stauber und Erwin Kessler

Katja Stauber wehrt sich juristisch gegen Erwin Kessler, weil der erstens kritisiert, wie Frau Stauber die Tagesschau moderiert hat und ihr zweitens unterstellt, Botox gespritzt zu haben.
Nun hat das Zürcher Obergericht Herrn Kessler »im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme jegliche kritische Äusserungen über die Fernsehfrau« verboten [Quelle]. Obwohl das Obergericht einsieht, dass es in die Meinungsäußerungsfreiheit von Herrn Kessler eingreift, legitimiert es die Massnahme »durch die ernsthafte Befürchtung weiterer Persönlichkeitsverletzungen«.


Man fragt sich:

  • Müsste für das Urteil nicht auch geklärt werden, ob Frau Stauber Botox gespritzt hat? Herr Kessler darf dies nicht mehr behaupten - obwohl es ja vielleicht richtig ist…
  • Wie konnte Frau Stauber (bzw. ihre Anwälte (v.a. Mayr von Baldegg) und Berater) auf die Idee kommen, einen solchen Prozess anzustreben - dessen wohl direktestes Resultat ist, dass Google für "Katja Stauber" nun an dritter Stelle den Botox-Vorwurf liefert (Und die Frage »Wie hässlich ist die Botox-Moderatorin Katja-Stauber wirklich?«).
  • Wie konnten sowohl diese Leute als auch das Gericht annehmen, ein Urteil könne eine Meinungsäußerung im Internet verhindern (Herr Kessler gibt an, die Seiten seien auf einen Server in »Übersee« transferiert worden)?
  • Wie kann eine Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit dadruch begründet werden, dass jemand etwas sagen könnte, was gegen das Gesetz verstösst? Widerspricht das nicht in fundamentaler Weise dem Prinzip der Freiheit?
  • Und letztlich stellt das Internet doch auch die Festlegung eines oder einer Verantwortlichen für eine Information vor grössere Schwierigkeiten, wenn man sowas geschickt organisiert, kann niemand mehr wissen, wer genau etwas geschrieben, gesagt, gepostet etc. hat.
Tja, diese neue Medienwelt…

5 Kommentare:

simifilm hat gesagt…

Im Falle von Kessler kann ich jede Form von Maulkorb 100% befürworten. Kessler hat sich so oft mit eindeutig rassistischen Statements zu Wort gemeldet, da muss er sich nicht wundern, dass man ihn mittlerweile vor Gericht nicht mehr sonderlich freundlich behandelt, auch wenn die Frage ob Stauber Botox benutzt, nun wirklich egal ist.

Philippe Wampfler hat gesagt…

Völlig einverstanden - der Typ ist jenseits.

lukeduke hat gesagt…

ob sie gebtotxt hat oder nicht ist fürs gericht irrelevant, weil eine berichterstattung über allfällige schönheits-ops von frau stauber nur zulässig ist, wenn sie selbe darüber reden würde oder sie sich beispielsweise öffentlich gegen solche ops einsetzen würde. alos ein öffentliches interesse daran bestünde, ihre op`s aufzudecken. tut sie das nicht gehörrt das zu ihrer privatssphäre und medien die darüber berichten müssen ihr bei klage viel geld zahlen. auch wenns stimmen würde.

Philippe Wampfler hat gesagt…

Das gilt für Medien sicher, aber ob die Meinungsäußerung eines Individuums eingeschränkt werden darf bezüglich eines Sachverhalts, der evtl. stimmt (oder eben auch nicht) - finde ich schon entscheidend. Ich kann schon nachvollziehen, auf welcher Basis das Gericht entschieden hat.
Das Kriterium (»von sich aus darüber reden würde«) kann man so wohl nicht ganz stehen lassen: Wenn eine andere Person (oder Quellen) solche Schlüsse ermöglichen würden, würden Medien sofort darüber berichten. (»Der Botox-Arzt: Diese Promis habe ich schöngespritzt«).

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