Sonntag, 4. November 2007

Rechtsgrundlage

Meine Frage nach der Rechtsgrundlage einer Massnahme ist schon fast ein geflügeltes Wort - und doch ist sie aktueller denn je. Gibt man beispielsweise gewisse Grundrechte auf, wenn man einen Fussballmatch besucht? Dieser Eindruck konnte zumindest heute in Luzern (und auch früher schon in Aarau) entstehen: Nach dem Besuch eines Spiels darf der Heimweg nicht individuell angetreten werden, schon gar nicht, wenn man mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs ist. Sowohl in Aarau als auch in Luzern wurde der Weg in die Stadt durch bewaffnete Polizisten, Schulter an Schulter, abgeschnitten. Nun hatte ich weder vor, in Luzern Randale zu machen noch war ich in irgendeiner Form als Fussballfan ausgezeichnet; ich entstieg einzig und allein dem Bus, der die Fans vom Stadion in die Stadt brachte.
Was also, liebe Luzerner, liebe Aarauer Polizei, ist genau die Rechtsgrundlage solcher Absperrungen?

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