Freitag, 22. Mai 2009

Natürlich ausgestreckt

Natürlich ausgestreckt
Gibt eine Hand und empfängt mit gleicher Leichtigkeit. Nur
Gierig zupackend muß sie sich anstrengen. Ach
Welche Verführung, zu schenken.
Brecht, Der gute Mensch von Sezuan
Die Frage, der ich mich heute annehmen will, lautet: Was ist von Bettlern in der Schweiz zu halten?
Ausgangspunkt ist der Befund, dass die Schweiz weit gehend bettelfrei war, seit einiger Zeit (zwei Jahre vielleicht) neben Junkies vermehrt auch mehr oder weniger seriöse Bettler an vor allem kleineren Bahnhofen und in Einkaufspassagen anzutreffen sind.
Diese Tatsache stört mich zunächst. Wenn ich mir überlege, warum, dann merke ich, dass ich mit einem etwas chauvinistischen Nationalgefühl sagen muss, dass in der Schweiz niemand betteln müsse - was sofort impliziert, dass das schweizerische System irgendwie besser ist, und auch gar nicht stimmt: Sans-Papiers und andere »illegale« Flüchtlinge können sehr wohl gezwungen sein, zu betteln.
Die Frage ist also, ist das ein Bettler, der es nötig hat, oder einer, der es nicht nötig hat. Wobei auch diese Unterscheidung tückisch ist: Vor einer Weile hat der Tagi über eine Gruppe von Randständigen in der Nähe des HBs berichtet (in diesem Blogpost werde ich Quellenverweise für einmal vermeiden), die angemerkt haben, ihre Sozialhilfe würde natürlich keine Suchtmittelabhängigkeit und Tierarztrechnungen abdecken, wodurch sie es dennoch nötig hätten, zu betteln.
Andererseits hat Kollege Flo, der als Quelle einige Reputation genießt, berichtet, Bettler in St. Gallen würden bei einigermasser guten Arbeitseinstellung rund 300 Franken pro Tag verdienen, was wiederum bedeutet, dass sie bei 20 Arbeitstagen pro Monat auf ein steuerfreies Nettoeinkommen von 6000 Franken kämen, was wiederum bedeutet, dass eher sie mir als ich ihnen etwas geben sollte, da sie mehr verdienen als ich.
Zurück aber zum eigentlichen Thema: Mein Vorschlag wäre eine »zero Tolerance«-Politik bezüglich betteln. Das mag jetzt repressiv klingen, ist aber nicht so gemeint: Wer bettelt, soll über seine finanzielle Lage Auskunft geben und - falls nötig - zusätzliche Unterstützung erhalten. Wer bettelt, ohne bedürftig zu sein, kann verwarnt werden, im Wiederholungsfall könnte man von mir aus hypothetische Betteleinnahmen von staatlichen Zuwendungen abziehen. So weit meine Gedanken zu einer natürlich ausgestreckten Hand, die ich im Ausland wie von selbst habe, in Zürich aber nicht. Was sich aber vielleicht noch ändern kann…

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Es gibt leider seit einiger Zeit (Öffnung der Ostländer) organisierte Bettelclans, die per Bus herkommen und dann alles abliefern müssen...
Bis jetzt hat sich keineR getraut, dem den Riegel zu schieben. Dies ist ein verschwiegener Teil der Bettelnden.

Anonym hat gesagt…

Betteln ist an den meisten Orten schon verboten. So bei der SBB und in den meisten grossen Städten (auch im hier erwähnten Zürich und St. Gallen [Quelle]).