Sonntag, 30. November 2008

Unverjährbarkeit - juristische Aspekte

Der Parteipräsident der wählestärksten Partei der Schweiz, Toni Brunner, hat es in der Abstimmungsarena auf den Punkt gebracht: Verwahrungsinitiative, Unverjährbarkeit, Ausschaffungsinitiative - die Abstimmenden haben und werden wollen, dass Straftäter hart bestraft werden. Auch Raser, Einbrecher und Kampfhundehalter sollen unnachgiebig bestraft werden; und auch Rassisten sollen nicht sagen dürfen, was sie sagen möchten.
Es gilt, auf zwei Punkte aufmerksam zu machen:

  1. Zunächst hat man wohl einen klaren Fall im Kopf. Einen Raser mit Migrationshintergrund und einem geleasten Auto, einen bösartigen Stiefvater, der seine Steifkinder vergewaltigt, einen »Kriminaltouristen«, der auf Beutezug in der Schweiz ist und nebenbei Heroin an unschudlige Schüler verkauft. Zugegeben, etwas übertrieben, aber im Grundsatz wohl richtig.
    Diese klaren Fälle sind jedoch selten. Ein Raser kann auch der junge Aargauer sein, der auf der Autobahn die Schnecken auf der linken Spur überholen will, ein Missbrauch in der Erinnerung als solcher erscheinen, ohne das zu klären ist, was wirklich passiert ist, ein Kampfhundehalter ein Importeur einer seltenen Hunderasse aus Kleinasien sein.
  2. Es geht um Veränderungen am juristischen System. Solche Veränderungen sollten mit Blick auf das ganze System vorgenommen werden, d.h. grundsätzlich geregelt werden, und nicht an Einzelfällen aufgemacht werden. Wir müssen uns in all diesen Beispielen also fragen:
    a) Wollen wir, dass Menschen lebenslang weggesperrt werden, ohne dass diese Massnahme überprüft wird?
    b) Wollen wir, dass Verbrechen verjähren?
    c) Wollen wir Straffällige grundsätzlich auweisen, unabhängig von ihrem Alter und ihrer Herkunft?
    d) Wollen wir Vergehen im Strassenverkehr grundsätzlich massiv ahnden?
    e) Wollen wir, dass gewisse Haustierarten und -rassen verboten werden können?
    f) Wollen wir, dass gewisse Aussagen und Meinungen strafrechtlich verboten werden können?
Damit sage ich nicht, wie diese Fragen beantwortet werden sollen. Sondern nur, dass nicht Einzelfragen, die nur scheinbar so klar sind, abgehandelt werden können, sondern dass eine Gesamtschau ausschlaggebend sein soll. Warum soll ein Mord verjähren - eine pornographische Straftat aber nicht? Warum sollen überhaupt Straftaten verjähren?
Und was ich auch sagen will: In solchen Fragen wird oft heuchlerisch argumentiert. Nur weil man Menschen, die Kinder missbrauchen, nicht unterstützen will, muss man nicht dafür sein, ihre Straftat nicht verjähren zu lassen. Und wenn man umgekehrt selber einmal zu schnell fährt, kann man sich überlegen, ob man dann sich selbst auch als Raser sehen würden, wenn man einen Unfall verursacht...
P.S.: Aus dem Tagi-Interview zum Abstimmungsresultat ein paar Zitate von Frau Bussat, der Initiantin, die ich nur deshalb etwas zynisch kommentieren, weil mir das alles nicht wirklich durchdacht erscheint:
»Die Menschen haben mit ihrem Herzen abgestimmt.« (Ist das gut?)
»Der Gegenvorschlag hätte es einem Opfer bloss erlaubt, bis zum 33. Altersjahr Strafanzeige einzureichen. Mit dieser Frist wäre die Schweiz schnell wieder ins Hintertreffen geraten. Nun sind wir für einmal den anderen [der EU] voraus – das ist fantastisch!« (Je länger die Frist, desto grösser der Vorsprung?)
»Soll auch für minderjährige Täter Unverjährbarkeit gelten?
Diese Frage haben wir noch nicht entschieden. Hier kann man mit uns reden.« (Das ist ja mal nett...)
»Und wir werden uns auch dafür einsetzen, dass Mord nicht mehr nach 30 Jahren verjährt.« (Aha - also doch eine Systemumstellung: Nichts soll mehr verjähren.)

13 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Erst einmal: Sind nicht viele Leute, die ich kenne, gegen diese Initiative, weil sie von der SVP unterstützt wird? Einige gaben sogar offen zu, von davon beeinflusst zu sein. Dazu kann ich nur sagen: Manchmal sollte man sich selbst eine fundierte Meinung bilden, anstatt felsenfest an seiner Lieblingspartei und deren Argumenten festzuhalten.

"...ein Missbrauch in der Erinnerung als solcher erscheinen, ohne das zu klären ist, was wirklich passiert ist,..." wenn das mal nicht eines der grössten akzeptierten (!) Vorurteile ist.
Für eine Verurteilung einer Person wegen sexuellen Missbrauchs braucht es ziemlich sicher Beweise. Diese können medizinischen oder psychologischen Ursprungs sein. Wenige Ärzte würden einen medizinischen Bericht über ein nur scheinbar sexuell misshandeltes Kind anfertigen. Und wenige Psychiater/Psychologen liessen sich täuschen. Oft sind solche Beweise nicht vorhanden. Ich denke, es gibt sehr viel mehr Täter, die wegen mangelnden Beweisen vor Gericht davon kamen, als solche, die zu Unrecht verurteilt wurden. Ausserdem gilt ja immer noch „im Zweifel für den Angeklagten“.

Auch ich finde, dass die Initiative und die Argumente der Initiantin etwas unüberlegt daherkommen. Aber die Aussage „Die Bürger haben mit ihrem Herzen abgestimmt“ hat möglicherweise nicht damit zu tun, dass den Bürgern beim Gedanken an hilflose Kinder warm um’s Herz wird, sondern dass viele Bürger direkt oder indirekt von diesem Thema betroffen sind oder mit Betroffenen verbunden sind und somit an die Bedürfnisse und die Lage der Bertroffenen gedacht haben (ich will damit natürlich nicht sagen, dass dies, rein ethisch gesehen, sinnvoll ist, aber immerhin ist dies der Wunsch der Bevölkerung und bei den restlichen 49% sollten noch diese Leute abgezogen werden, die selbst Täter sind/waren, denn bei all diesen vielen bekannten (nicht unbedingt dem Gericht bekannt) und unbekannten Missbräuchen braucht es ja wohl auch noch viele, viele freie Täter).

„Je länger die Frist, desto grösser der Vorsprung?“ – Weshalb nicht? Im selben Artikel wird erwähnt, dass die EU drauf und dran ist, die Frist heraufzusetzen.

Weshalb sollte ein sexueller Missbrauch nicht unterschieden werden von anderen Straftaten? Ein Mord und ein Versicherungsbetrug sind auch nicht dasselbe und werden auch dementsprechend unterschiedlich behandelt. Ein sexueller Missbrauch ist nun mal nicht ein Mord und sollte deshalb auch als Einzellfall betrachtet werden.
Man muss schon sehen, dass die bisherige Lage für Opfer sexuellen Missbrauchs ziemlich katastrophal war. Bis 25 hatten sie das Recht, ihre Peiniger anzuzeigen. Es geht ja wie gesagt, um Kinder und Jugendliche bei dieser Initiative. Viele Kinder/Jugendliche, sind nach einem solchen Missbrauch stark traumatisiert und haben neben der normalen (nicht unkomplizierten) Entwicklungsphase zw. 1 und 25 Jahren einiges zu Verarbeiten. Oft haben sie zu dieser Zeit das Geschehene nicht vollständig verarbeitet. In solch einem Falle ist es sicherlich nicht einfach, vor Gericht zu gehen, da das Opfer für das Gerichtsverfahren ziemlich stark mit der Geschichte konfrontiert wird und Aussagen vor fremden Leuten machen muss, ohne zu wissen, ob man ihm glaubt.
Es wäre ausserdem fatal, wenn ein tatsächliches Opfer, das noch traumatisiert ist, eine Niederlage vor Gericht erfahren müsste.
Ausserdem hat man vor seinem 25. Lebensjahr wohl kaum die finanziellen Mittel, um die Anwaltskosten einer möglichen Niederlage einzustecken.
Das Opfer wird erst viel später genug distanziert zu diesem Geschehen sein, um all dies auf sich zu nehmen. Meist ist das Opfer aber zufrieden, seine Ruhe gefunden zu haben und hat gar kein Bedürfnis mehr, Anzeige zu erstatten. Es geht hier nur um die Rechte eines Opfers.
Die meisten dieser Straftaten geschehen innerhalb der Familie – nicht nur vom bösen Stiefvater, sondern auch vom lieben biologischen Vater ausgeübt – und es muss zuerst eine gewisse Unabhängigkeit von dieser Person, wenn nicht vom ganzen Familienumfeld vorhanden sein, um Anzeige zu erstatten. Mit 25 Jahren ist diese Unabhängigkeit (oft aus finanziellen Gründen (Studium), aber auch aus anderen) noch nicht erreicht.


Es geht bei dieser Initiative weniger um die möglichst starke Bestrafung der Täter sondern um die Rechte der Opfer. Die Opfer sind durch das Geschehene in ihrem Leben eingeschränkt und müssen meist einen Umweg gehen, für den sie auch noch viel Aufwand und Energie aufbringen müssen. Dafür hat jedoch niemand Verständnis, da dieses Thema als Tabu gehalten wird und die Betroffenen sich in der Öffentlichkeit ausschweigen. Weshalb schweigen sie sich aus? Möglicherweise, weil sie Angst haben, nicht von allen Seiten Verständnis, Zustimmung und Recht zu bekommen. Weil sie Angst haben, man könnte ihnen das Vorurteil, dass sie sich das nur einbilden und alles halb so schlimm sei, unterjubelt. Weil sie Angst vor ihren frei herumlaufenden Tätern haben. Wahrscheinlich müssen sie auch noch die Kosten für eine „Rehabilitation“ ihrer selbst (sprich Therapie) selbst tragen, falls sie eine normale Krankenkasse haben.
Das Recht, den schuldigen anzeigen zu können, sollte ihnen gestattet sein. Viele tun es aus persönlichen Gründen dann sowieso nicht.
Dieses Recht sollten sie in einem angemessenen Zeitraum haben.
Das ist nicht vergleichbar mit einem Mord. Es kommt wohl selten vor, dass jemanden ermordet wird und der Täter erst 30 Jahre danach angezeigt wird.

Philippe Wampfler hat gesagt…

Auch wenn das so klingen mag - ich wollte niemandem unterstellen, sich etwas einzubilden, sondern darstellen, dass wir beim Entscheiden über solche juristischen Fragen nicht davon ausgehen dürfen, dass es sich um die klaren Fälle handelt, die häufig präsentiert werden. Besonders bei der Frage der Unverjährbarkeit und dem »Recht« bekommen wird wohl häufig ein Prozess angestrengt, der aufgrund der Beweislage äußerst frustierend für ein Opfer verlaufen kann. Nicht, dass ich solche Leute davor schützen wollte, jede(r) hat selber das Recht zu entscheiden, ob er rechtliche Schritte in Anspruch nehmen will oder nicht. Vielmehr geht es darum:
Das Prinzip der Verjährbarkeit von Verbrechen hat m.E. zwei Absichten:
a) ein Schutz der Täter vor einer Strafverfolgung über eine extrem lange Zeit
b) eine Verhinderung von Prozessen nach einer extrem langen Zeit, welche die Beweislage und -auswertung fast unmöglich machen würde.
Beide Absichten halte ich für vernünftig und vertetbar. Es mag paradox klingen, doch es ist die ethisch anspruchsvollere Person: Eine Demokratie muss die Opfer schützen und ihnen Helfen - aber sie muss auch Täter schützen. Dieser zweite Teil wird durch die SVP (und für einmal geht es mir nicht um diese manipulative Partei, sondern ums Prinzip) gänzlich vernachlässigt. Mal für Mal wird nach einer härteren Bestrafung von Tätern geschrieen, die bereits dermassen geächtet sind, dass niemand es sich erlauben kann, für sie Partei zu ergreifen.
Ich verstehe das Bedürfnis, Opfer zu schützen und einen Verarbeitungsprozess, den man sich als Unbeteiligter nicht vorstellen kann, zu unterstützen, wo immer das geht. Aber das soll nur da mit rechtlichen Mitteln geschehen, wo es unser rechtliches System es erlaubt. Der Vergleich mit dem Mord ist aus zwei Gründen nicht an den Haaren herbeigezogen: 1.) Weil die Initiantin ihn selbst anspricht, 2.) weil Mord in unserem System als schwerer wiegendes Verbrechen als ein Missbrauch angesehen wird, also deshalb nicht verjähren sollte (aus rein systemischen Gründen).
Das alles mag reichlich formal daherkommen, doch letztlich sind es gerade solche feinen Überlegungen, deren ethische Überlegungen bedürfen.

Anonym hat gesagt…

eventuell zeigte die Bevölkerung mit der Annahme dieser Initiative, dass ein Missbrauch nicht zwingend weniger schlimm als ein Mord angesehen wird.
Welche ohnehin geächteten Täter? Die meisten leben so frei und unerkannt wie ihr Nachbar (in Bezug auf dieses Thema).
Dass in einer Demokratie verfeinerte ethische Aspekte einbezogen werden müssen, ist selbstverständlich, das habe ich eingeklammert erwähnt.
Mit einer Antwort auf diesen Blog ging es mir eher darum, verschiedene Sichtweisen zur Sprache zu bringen. Diese sind ja ziemlich rar vorhanden.
Immerhin wird durch diese Initiative das Thema - wenn auch noch immer ungern und am Rande - ein wenig häufiger besprochen und mit der Zeit möglicherweise "ent-tabuisiert"..

Philippe Wampfler hat gesagt…

Ja, das hoffe ich auch. Die Opfer sollten die Möglichkeit haben, sich zu öffnen - und kein Täter davon ausgehen können, alle Beteiligten würden schweigen.
Es stimmt - der Entscheid könnte Zeichen einer anderen Gewichtung sein.

Anonym hat gesagt…

Da ich selber ein solches Opfer bin, erst noch in 6 Fällen von 9-17j und erst mitte dieses Jahres alles angezeigt habe, bin ich nun direkt davon betroffen.... Mir wurde nämlich gesagt, bei mir gelte diese bis 33j Frist, doch nun heisst es die gelte nicht mehr und die Unverjährbarkeit sei nicht Rückwirkend!?!? Das Strafverfahren läuft allerdings bereits und sogar die Kapo sagte es sei nicht alles verjährt... Morgen muss ich dann wieder zur Kapo aussagen machen, ist also äusserst aktuell für mich alles.... Besonders verschisssen ist, ich war nicht wirklich bereit für das alles, habe nicht einmal eine Traumatherapie bekommen bis jetzt und niemand hat mir bis jetzt geholfen, alle schweigen nur und lassen mich im Stich, besonders die Behörden.... Wenn es nun dann also heisst, es sei doch alles verjährt, weil die mir gesagten Fristen nun plötzlich nicht mehr gelten, wurde ich einfach einmal mehr belogen und reingelegt, wär dann nicht so schön und würde mich verdammt wütend machen auf diese Täterbehörden.... Denn bei mir ist sogar eine kantonale Behörde mit dabei gewesen, die davon wusste als ich 9j war, aber damals nichts unternommen hat, deshalb sind das für mich Täterbehörden...

Meine Meinung ist, die Unverjährbarkeit sollte Rückwirkend gelten!!!! Denn sonst wärs einmal mehr unfair gegenüber den bereits bestehenden Opfer, die hätte ja dann alle wieder nichts davon, deshalb fordere ich das bei der überarbeitung des Gesetzestextes dann auch die Rückwirkende Geltung der Unverjährbarkeit mit reingenommen wird - wenn schon, denn schon!!!!

Anonym hat gesagt…

noch ein anhang: Ich verstehe die Interpretation nicht ganz, dass der Täter im Rechtssystem ein Recht auf die Verjährbarkeit seiner Schuld hat (allgemein). Diese Schuld, ist ja eine Schuld, Straftat gegen das RECHTSsystem. Der Täter hat sich sozusagen einen Minuspunkt geholt, weshalb sollte das Opfer nicht das Recht (ein Leben lang) haben, an die Demokratie zu glauben und den Täter zur Rechenschaft zu zwingen? Das Minus verjährt weshalb? welshalb sollte das das Recht des Täters sein? Weil das Opfer im Gegenzug andere Rechte hat? Es hat nur das Recht, den Täter anzuzeigen und dieses Recht sollte nicht verjähren, genauso wie die Straftat gegen das Rechtssystem eigentlich nicht verjährt. Das Recht, anzeige zu erstatten, ist der Gegenzug zur Straftat des Täters. Die Gerechtigkeit der Demokratie besteht dann vor Gericht, wo derjenige gewinnt, der mehr beweise hat. Dem Täter kommt keinerlei Ungerechtigkeit zu? Mit der Verjährbarkeit besteht ein Vorteil des Täters gegenüber dem Opfer. Es ist doch kein Grundrecht des Menschen, dass er seine Schuld verliert?

Jetzt noch kann man diesen Fortschrit so sehen, dass er nicht in unsere Demokratie passt. Weil er nicht genügend Ansehen hat. Vor einigen Jahrhunderten war Missbrauch ein noch viel grösseres Tabuthema. Missbrauch wurde entweder nicht gesehen oder gesehen und unter den Tisch gekehrt. Jetzt ist es uns auch nicht mehr verständlich, weshalb man das damals so unernst nahm mit den Tätern. Man muss doch erst einmal verstehen, was ein Missbrauch bedeutet und diesen dann auch so bestrafen.
Unterschied zum Mord: Der Täter lebt, das Opfer lebt. Würden wir nach einem Mord auferstehen, würden wir auch das Recht haben wollen, für immer diese Person anzeigen zu können. Wenigstens ist beim Missbrauch von Kindern langsam immer weniger der Missbrauch des Gesetzes und der Demokratie möglich, da der Wert einer Misshandlung in unserem Staat hoffentlich ändern wird....

Anonym hat gesagt…

Wie gesagt, und wie man hier sieht, die Behörden haben auch noch alte Werte über dieses Thema. Wo ist hier der Staat, der auch die Opfer unterstützt?

Philippe Wampfler hat gesagt…

Es handelt sich wohl um ein unterschiedliches Verständnis des Rechtsstaates. Ich kann nur wiederholen: Ich bin dafür, dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Ich bin dafür, dass Opfern geholfen wird. Beides ohne Einschränkung. Aber: Ich habe ein anderes Verhältnis des Rechtstaates. Wir treten gewisse Befugnisse an den Staat ab, der im Gegenzug gewisse Leistungen erbringt. Der Staat hat ein Gewaltmonopol, d.h. alle Strafen gehen vom Staat aus, Bürger bestrafen sich nicht Gegenseitig. Diese Strafgewalt des Staates muss eingeschränkt werden, damit sie nicht willkürlich geschieht. Und eine dieser Einschränkungen ist die Verjährbarkeit. Und eine andere Einschränkung ist die, dass Gesetze nicht rückwirkend geändert werden können, weil sonst niemand wüsste, welche Spielregeln gelten.
Man muss meine Interpretation nicht teilen, und die Mehrheit der Abstimmenden tut dies auch nicht. Der schwierige Punkt ist: Vernünftige Milde gegenübern Tätern zu zeigen, die das abscheulichste aller Verbrechen begangen haben, ist die höchste Leistung, die eine zivilisierte Gesellschaft erbringen kann. Nicht, weil sie Täter schonen will. Sondern weil sie ihnen auch Rechte zuspricht.

Anonym hat gesagt…

Wir treten gewisse Befugnisse an den Staat ab, der im Gegenzug gewisse Leistungen erbringt. Der Staat hat ein Gewaltmonopol, d.h. alle Strafen gehen vom Staat aus, Bürger bestrafen sich nicht Gegenseitig. Diese Strafgewalt des Staates muss eingeschränkt werden, damit sie nicht willkürlich geschieht.

Ja stimmt schon, doch wenn der Staat diese Leistungen eben nicht erbringt und dazu gehört übrigens auch eine angemessene Genugtuung für die Opfer, denn eine Genugtuung signalisiert den Opfern, dass der Staat das Leid, das ihm angetan wurde, als solches anerkennt, dann bleibt den Opfern nur noch die Option der Selbstjustiz als Sühnemöglichkeit.

Denn eine nach OHG auszurichtende Genugtuung ist mehr als ein blosser Ausgleich immateriellen Schadens, sondern bemisst sich nach dem Ausmass der Betroffenheit und der Schwere der Integritätsbeeinträchtigung. Der für die Opferhilfe massgebliche Zweck der Genugtuung liegt in der Anerkennung des erlittenen Unrechts. Mit ihr bringt der Staat finanziell zum Ausdruck, dass er die Opferstellung einer hilfesuchenden Person anerkennt.

Doch momentan happerts meiner Meinung nach überall, zuerst einmal verjährt das Unrecht einfach(ob es bei mir verjährt ist weiss ich noch nicht..), was schon schlimm genug ist, doch dann verweigert auch noch die kantonale Opferhilfestelle mein Gesuch auf Opferhilfe und das Sozialversicherungsgericht bestätigt das auch noch... Ok, nun ist es bei mir so, dass die kantonale Opferhilfestelle laut Anwalt 3 fach gegen die Bundesverfassung und Bundesrecht verstossen hat, deshalb ging diese Sache nun zum Bundesgericht (Warte schon 1 Monat auf eine Antwort).

Die Begründung der kantonalen Opferhilfestelle Zürich, war nämlich, wer vor 1993 Opfer einer Straftat wurde, der hat kein Recht auf OHG, was aber gelogen ist, denn das Bundesgericht hat gerade letzten Monat gesagt, nicht der Zeitpunkt der Straftat ist entscheidend, sondern der Erfolgseintritt und der ist bei mir bewiesenermassen erst dieses Jahr erfolgt..

Trotzdem zeigt es schön auf wie das so läuft, alle verarschen einem und lassen einem im Stich, alle schweigen, übrigens auch die Presse, denn ich habe ALLEN Zeitungen alle Dokumente gesendet die ich hatte inklusive der Anzeige, ich habe bis heute keine Antwort bekommen, nicht einmal ein "wir haben es bekommen" und da waren verdammt persönliche und intime Details mit dabei...

Ich bin derart enttäuscht von der Opferhilfe in der Schweiz, dass ich von nun an nur noch von der Drecksschweiz und den Täterbehörden sprechen werde...

Mal ob ich nach dem ich zig mal alle Instanzen durchgegangen bin, dann doch noch eine Genugtuung erhalten werde, ich hoffe es mal, denn wenn es am Ende heisst, alles sei verjährt und ich erst noch keine Genugtuung erhalten sollte, dann kann mich diese Gesellschaft und dieser Drecksstaat wirklich kreuzweise!!!!!

Deshalb finde ich es richtig, dass diese Unverjährbarkeit angenommen wurde, gegen alle Wiederstände zum trotz, auch wenn es nun fast unmöglich sein wird sie umzusetzen... Und hoffentlich wird es schwierig unhd hoffentlich werden die Täterbehörden viel Mühe und Stress damit haben, denn ich hasse die Täterbehörden und zudem ist es endlich mal ein klares Signal an den Staat und den Behörden, die Opferhilfe endlich ein bisschen ernster zu nehmen oder diese endlich mal zu leisten!!!

Denn ich habe bisher wenig bis gar nichts von dieser sogenannten Opferhilfe gesehen, im Gegenteil bin ich sogar beim Sozialamt gelandet und eine Therapie habe ich auch noch keine erhalten, die fängt bei mir nun am 9. Januar 2009 überhaupt an, musste aber selber dafür kämpfen wie auch für alles andere, zum Glück habe ich einen Anwalt, denn ohne hätte ich wohl schon längst umgebracht dieses Jahr, es ist nämlich kaum auszuhalten, was ich dieses Jahr alles erleben und mir alles von den Behörden habe gefallen lassen müssen....

Nur schon die IV ist so ein Thema für sich, von Wiedereingliederung keine Spur und dann schrieben mir die noch, ich erzähle ja ohnehin nur Blödsinn, obwohl ich denen auch alle Informationen und Dokumente gegeben habe, echt eine Frechheit, die lassen mich nun schon über ein Jahr sitzen, und erst als der Anwalt eingegriffen hat, haben die mich mal zu einer Gutachterin geschickt.... Doch auf einen Entscheid warte ich immer noch und ich wollte eigentlich nur Wiedereingliederungsmassnahmen und keine Rente, nichts nada, stattdessen aber meine Opfererfahrungen verleugen, echt ich hasse diese Täterbehörden....

Aber hey wen wundert es schon bei der IV, die hatten ja selber einen rechtsradikalen-pädosexuellen Chefarzt im RAD, nein wirklich da wundert es mich überhaupt nicht, wenn mir dann unterstellt wird, ich erzähle ja ehh nur blödsinn und man mich als Opfer nicht ernst nimmt, eine typische Täterbehörde par excellence eben!!

Ja, in der Tat, die Schweiz hat noch viel zu lernen in Sachen Opferschutz und Opferhilfe, insbesondere die Behörden haben noch sehr viel zu lernen, gerade in Bezug auf Opfer von sexueller Gewalt in der Kindheit und dergleichen, leben die voll hinterm Mond...

Ich wurde dieses Jahr soviele male Retraumatisiert und Reviktimisiert, echt ich kanns nicht mehr zählen und es geschah immer durch Behörden, sogar beim Sozialamt wurde ich verhönt, ein paar Typen dort machten sich über mich lustig, weil ich als männliches Opfer von zahlreichen Opferberatungsstellen abgelehnt wurde, bis ich dann endlich eine fand die für männliche Opfer zuständig war, echt zu kotzen!!!

Und da sind wir auch gleich beim nächsten Thema, nämlich männliche Opfer, die haben es nämlich noch schwerer als die weiblichen, weil es kaum Opferberatungstellen gibt die sich für männliche Opfer zuständig fühlen und auch sonst gibts praktisch nur Angebote für weibliche Opfer, da ist also noch sehr viel zu tun!!!!

Nicht einmal eine Selbsthilfegruppe gibt es, deshalb habe ich nun selber eine initiert, wird nächstes Jahr starten und von Anfang an für beide Geschlechter offenstehen, damit andere Opfer nicht das durchmachen müssen, was ich haben durchmachen müssen....

Ja, ich scheine wohl eine Art Pionier zu sein, wird mir jedenfalls ständig gesagt, doch bleibt einem ja angesichts der Situation auch fast nichts anderes übrig als selber zu kämpfen, denn Hilfe bekommt man ja ehh nicht....

Die heutige Befragung bei der Kantonspolizei ging übrigens 5 Stunden am Stück... Habs überlebt, trotzdem nicht lustig, wieder alles bis ins Detail durchzugehen und vorbei ist es ja noch nicht, weitere Befragungen durch die Staatsanwaltschaft werden wohl noch folgen.....

Die Polizistin hat übrigens gegen die Unverjährbarkeit gestimmt, hat sie mir heute gesagt, doch wenigstens sagte sie dann, in meinem fall hoffe sie, dass nichts verjährt sei, weil ich anscheinend anders als andere, sehr viele Beweise und ein verdammt gutes Gedächtnis habe... Andere haben anscheinend nicht soviel Glück und die mag man bei der Kapo nicht so meinte sie und diese Unverjährbarkeit werde dann wohl zu noch mehr solcher Fälle führen, die dann mangels Beweise eingestellt werden müssten, was auch für die Kapo frustrierend sei, meinte sie...

Ja, ich bin eben voll drin in dieser Scheisse, doch auch wenn ich nicht wirklich bereit dafür war, ich bereue die Anzeigen nicht, denn all das ist eben doch auch ein Teil der Verarbeitung, auch wenn die Täter am Ende nicht bestraft werden würden, doch dann erwarte ich wenigstens eine Genugtuung...

Schlimm wäre nur, wenn dann am Ende die Täter nicht bestraft werden und ich auch noch keine Genugtuung erhalte, dass wäre für mich dann sogar ein Grund nach einer anderen Möglichkeit zur Sühne zu suchen... Aber mal sehen evtl. hilft da ja dann auch die Therapie...

Ich werde dann ohnehin noch ein eigenes Blog machen zum Thema, in dem ich dann auch meine gesamte Geschichte und alle Fälle dokumentieren werde und auch was ich so mit den Behörden erlebt habe... Je nach dem wie es dann ausgeht, also ob Täter bestraft oder ob Genugtuung oder nicht, werde ich in diesem Blog dann auch sämtliche Namen der Täter usw. offentlich machen, denn eben Sühne muss sein, auf die eine oder andere Weise....

Philippe Wampfler hat gesagt…

Ich wollte nur noch anmerken: Es handelt sich im juristischen Sinne um Offizialdelikte; die auch von Amtes wegen verfolgt werden müssen, nicht nur, wenn es Opfer gibt.
Ob die Existenz von Opfern oder ihre Verfassung für das Beurteilen von Straftatbeständen eine Rolle spielen soll, ist fraglich. Ich würde das klar verneinen - es wäre eine seltsame moralische Logik, wenn ein Täter davon profitieren könnte, sein Opfer umzubringen.

Anonym hat gesagt…

Danke sehr. Der Artikel ist recht interessant und wird gut umschrieben. Sehr informativer blog.

Anonym hat gesagt…

awesome blog, do you have twitter or facebook? i will bookmark this page thanks. peace maria

Anonym hat gesagt…

I really like your blog and i really appreciate the excellent quality content you are posting here for free for your online readers. thanks peace klara.