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Freitag, 21. August 2009

Diplomatie, Notrecht und der Rechtsstaat

Das Sommerloch scheint vorbei zu sein: Spektakuläre Verhandlungserfolge und peinliche Entschuldigungen geben zu schreiben. Die mediale Euphorie über den UBS-Vergleich dämpft nur ein kleines Kästchen über aussenpolitische Kommission des Ständerats:

Die Kommission zeigt sich besorgt über die «Tendenz der Regierung, in wichtigen und heiklen Dossiers das Parlament zu übergehen». Was die Ständeräte erzürnt, ist aber möglicherweise der Schlüssel zum Verhandlungserfolg. Auf schweizerischer Seite gab es während Monaten keine nennenswerten Lecks und somit auch keine öffentlichen Diskussionen über die Verhandlungsstrategie, was möglicherweise den Vereinigten Staaten in die Hände gespielt hätte. Dass die Ständeräte im Dunkeln tappten, hängt im Übrigen weniger mit dem bösen Willen des Bundesrats als mit ihrer Organisation zusammen.
Die Bundesversammlung verfügt in den Bereichen Finanzen und Nachrichtendienste über zwei kleine Delegationen mit umfassendem Einsichtsrecht. Für die Diplomatie gibt es keine vergleichbare Kontrollinstanz. [Quelle: Nzz von heute, nicht online einsehbar]
Die Arbeit der Exekutive zeigt in diesem Fall zum wiederholten Male ein Spannungsverhältnis zwischen resultatorientierten, effizienten Entscheidungen - und rechtsstaatlichen Kontrollfunktionen. Weitere Beispiele:
  • die juristische Bearbeitung der Rechtshilfegesuche wird kaum so schnell möglich sein, wie das nötig sein wird, die Justiz ist »die große Unbekannte«, weil sie rechtsstaatliche Verfahren durchführen möchte und sich auf das Gesetz stützt
  • bei Rettungsaktionen (UBS, Swissair) wird Notrecht eingesetzt, ohne dass dieser Einsatz je auf seine Verfassungskonformität hin überprüft werden kann, indem - zumindest im Fall der UBS - Notsituationen künstlich geschaffen werden, um so das Parlament zu umgehen
Nun könnte man daraus ableiten, dass das direktdemokratische System der Schweiz reformiert werden müsste; zumal man zwar innenpolitisch das System großartig findet, in der Außenpolitik weder der amerikanischen Steuerbehörden noch einem »Wüstensohn« klar machen kann, dass Verhandlungsergebnisse der Überprüfung durch andere Gremien unterliegen.
Das wäre in einem eher harmlosen Fall wie derjenige der Vereinbarung mit Libyen unproblematisch, auch wenn man sich fragen kann, wie weit man sich von einem Diktator erpressen lassen will.
(In Klammern noch zwei Passagen aus dieser Vereinbarung:
Heißt das, es ist schon klar, dass die »measures unjustified and unnecessary« waren? Also gar nicht mehr Gegenstand der Untersuchung?
Libyer werden als von nun bei tätlichen Übergriffen in der Schweiz von der Polizei assistiert (»facilitate their procedures«). So weit die Klammerbemerkung…)
Problematisch wird die Stärkung der Exekutive auf Kosten der demokratischen Absicherung, wenn die Exekutive mit Leuten wie Hans-Rudolf Merz besetzt ist und die UBS geführt wird von ehemaligen Mitgliedern dieser Exekutive. Die ganze Biographie von Hans-Rudolf Merz ist gepflastert mit katastrophalen Entscheidungen im Bereich der Finanzindustrie. Als ehemaliger Angestellter ist er nun verantwortlich für massive Investitionen des Bundes (und ihre Auflösung zu einem völlig unpassenden Zeitpunkt, Gewinn hin, Gewinn her) - und ein Künstler im Einsatz von Notrecht. Man muss nicht die WoZ lesen, um ein schlechtes Gefühl zu bekommen.

Samstag, 25. Juli 2009

Täter - Opfer: revisited (Mein Lieblingsargument)

Im Magazin findet sich heute ein Artikel, der mit einer Frage überschreiben ist: Wird er es wieder tun? Der exzellente Artikel von Mathias Ninck befasst sich mit einem verwahrten Vergewaltiger, der nach Ansicht aller Experten 20 Jahre nach seiner letzten Tat keine Gefahr für seine Mitmenschen darstellt - und gleichwohl weiterhin verwahrt bleibt, obwohl es dafür keine Grundlage gibt. Die Grundlage von Verwahrungen, welche keine Strafe darstellen, ist die potentielle Gefährdung, welche von einem Menschen ausgeht, der »nicht-therapierbar« ist.
Nun wird den LeserInnen dieser Seite bekannt sein, dass ich folgende Punkte beängstigend finde:

  • der Diskurs über juristische Themen wird in der Schweiz von Laien geführt
  • Prinzipen der Rechtstaatlichkeit und des fairen, gerechten juristischen Vorgehens werden von diesen Laien missachtet
  • die Solidarität mit so genannten Tätern wird aufgekündigt, Strafen können nicht hart genug sein
  • Urteile und Expertisen, welche wissenschaftlich fundiert und alle Aspekte eines Falles einbeziehen, werden vor dem Hintergrund der »Taten« als zu milde abgetan.
Dabei ist völlig rätselhaft, warum Juristen, Richter und Psychiater Täter schonen sollten, ihnen zu kürzeren Strafen verhelfen oder sie nicht verwahrt sehen wollen - aber das ist wohl ein Bestandteil einer Verschwörungstheorie gegen den juristischen Apparat.
Mit grosser Regelmässigkeit (so auch in den Kommentaren zu diesem Artikel) wird jedoch ein vermeintliches Totschlagargument verwendet: Wer auf Fairness gegenüber Tätern besteht, dem wird unterstellt, er würde seine Meinung sofort ändern, wenn er entweder ein Opfer einer Gewalttat würde oder aber wenn ihm nahe stehende Menschen Opfer von Gewalttaten würden. Dieses Argument ist weder geschickt noch perfide: Es ist dumm. Ganz generell beurteilen Menschen Sachverhalte, indem sie sich vorstellen, daran beteiligt zu sein. Das Problem dabei ist, dass wir uns leichter vorstellen können, ein Opfer einer Gewalttat zu werden, als der Täter einer Gewalttat zu sein - was aber nicht heißt, dass wir uns nicht auch vorstellen könnten, wie es ist, 20 Jahre eingesperrt zu sein und grundlos weiterhin eingesperrt zu werden, um dann zu merken: Wenn wir eine gefahrenlose Gesellschaft wollten, müssten wir einfach alle Menschen einsperren… Ein weiterer Grund, warum das Argument völlig haltlos ist, ist die Natur unseres Rechtssystems: Wenn es nämlich immer diese Massnahme anordnen würde, welche Opfern und Freunden von Opfern als die angezeigte erscheint, dann bräuchten wir es gar nicht mehr: Weil dann Rache das ökonomischere und effizientere Prinzip wäre.
Es handelt sich bei diesen Überlegungen nicht um Spitzfindigkeiten: Eine Gesellschaft, welche 200 Menschen präventiv einsperrt, ohne dass diese für etwas verurteilt worden wären, und dies nicht Grund zur Beunruhigung findet: Die hat grössere Probleme als die Schweinegrippe.