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Donnerstag, 20. August 2009

Sturmgewehr - nur noch an Ungefährliche

Herr Maurer hat offenbar nachgedacht - und ist zum Schluß gekommen, »gefährlichen« Menschen keine Armeewaffe mehr auszuhändigen, oder nein, aushändigen schon, aber nicht mehr mit nach Hause geben. Nun könnte man daran beobachten, dass SVP-Politiker, sobald sie sich mit einer Materie wirklich auseinandersetzen, schnell zu den gleichen Schlüssen kommen wie ihre politischen Gegner (so z.B. auch Marcel Riesen beim Thema Jugendstrafrecht, obwohl da die Vernunft allen politischen Parteien etwas abhanden gekommen ist; oder auch die vorgeschlagene Verkleinerung der Armee, welche letztlich wohl auf eine Abschaffung der Wehrpflicht rausläuft).
Symptomatisch scheinen mir aber andere Aspekte zu sein:

  • Der Begründung der poltischen Rechten, warum die Gewehre mit nach Hause gegeben werden müssen, ist folgende:
    Die Schweiz ist eine freie Republik. Ausdruck unserer Freiheit ist die Tradition der Milizarmee. Der bewaffnete Bürgersoldat war schon in Griechenland Ausdruck des grossen Vertrauens, das der Staat seinen Bürgern entgegenbringt. [Quelle: Roger Köppel, Weltwoche]
  • Dieses Vertrauen des Staates in seine Bürger gilt offenbar nur eingeschränkt: Gefährlichen Bürgern vertraut der Staat nicht, sondern nur ungefährlichen. Ungefährlich heißt aber in dieser Denkart »noch nicht gefährlich«, denn die Gefährlichkeit eines Menschen zeigt sich ja dadurch, dass er eine Straftat begangen hat (oder eine Rechnung nicht bezahlt hat - denn Maurer möchte auch die Betreibungsregisterauszüge konsultieren, um auf die Gefährlichkeit einer Person schließen zu können).
  • Die ganze Massnahme ist ein weiterer Schritt im Wahn, unsere Gesellschaft müsste gefahrenfrei werden, indem gefährliche Elemente (und mit Elementen meint man Menschen) weggesperrt, entrechtet, identifiziert und markiert werden (evtl. in anderer Reihenfolge).
  • Und letztlich zeigt sie, dass das wahre Problem noch nicht verstanden worden ist: Wir brauchen keine Waffen. Niemand braucht eine Waffe. Weder zuhause, noch sonstwo. Wer zu seinem Vergnügen schießen will, kann das ja an einem Vergnüngsstand tun.
  • Gut, da habe ich wohl eine wichtige Funktion übersehen:

Sonntag, 16. August 2009

Hausgemachter Enkeltrick

Wenn man sich über Kleinigkeiten freuen soll, dann darf man sich wohl erst recht über Kleinigkeiten aufregen.

1. Der Enkeltrick
Wie die Illustration es besser nicht zeigen könnte, besteht der so genannte Enkeltrick darin, dass »betagten oder immigrierten Personen« (Quelle: fedpol) bei einem Anruf vorgegaukelt wird, eine ihnen verwandte Person (z.B. ihr Enkel) sei auf eine größere Zuwendung von ihnen angewiesen. Da man diesen betuchten Personen von Täterseite zwar nicht zutraut, den Enkel am Telefon zu erkennen, wohl aber an der Haustür, informiert man sie in einem zweiten Telefonat darüber, dass man selbst verhindert sei, ein Freund/Beamter/x das Geld aber abholen komme. Trotz Warnung von Bankangestellten heben die betagten Menschen aber größere Summen Geldes ab und überreichen sie ihnen völlig unbekannten Menschen.
Warum regt mich das auf? Weil in den Medien so getan wird, als handle es sich um eine besonders dreiste Form der Betrügerei. Wenn man das Ganze aber durchdenkt, erhält man aber einen Tatbestand, der in meinem Rechtsempfinden aber kaum kriminell ist:

  1. Jemand, der oder die offenbar nicht bevormundet oder in finanzieller Hinsicht verbeiständet ist, gibt jemand anderem (teilweise trotz einer Warnung) Geld - ohne Zwang.
  2. Der einzige Betrug ist der, dass die Person, die anruft, eben nicht der Enkel ist. Wäre es der Enkel, wäre alles völlig legal. Ändert die Tatsache, dass es eben nicht der Enkel ist (den die betuchte Person nicht einmal am Telefon erkennt), etwas an ihrer Situation?
2. hausgemacht
In diesem Sommer habe ich das Vergnügen genossen, mit AirBerlin nach Berlin zu fliegen. Wider Erwarten gab es essbares Gratisessen. Hätte ich dennoch was noch Schmackhafteres und Kalorienreicheres bestellen wollen, hätte es eine »hausgemachte Currywurst« gegeben. Die nahe liegende Frage: Von welchem Haus sprechen wir? Fliegen wir in einem Haus? Oder gibt es DAS »Air-Berlin-Haus«, in dem auch Currywürste gemacht werden? Ist die Wurst hausgemacht - oder ist damit die Zubereitung einer nicht hausgemachten Wurst gemeint? Fragen über Fragen… Hausgemacht ist aber in unsere Konsumwelt fast alles, weil das impliziert, es gebe jemanden Ansprechbares, der in der Lage ist, hochartifizielle Produkte selbst herzustellen. Gemeint ist aber: Dieses Produkt wurde in einem Gebäude gemacht, das ein Dach aufweist.

Samstag, 25. Juli 2009

Täter - Opfer: revisited (Mein Lieblingsargument)

Im Magazin findet sich heute ein Artikel, der mit einer Frage überschreiben ist: Wird er es wieder tun? Der exzellente Artikel von Mathias Ninck befasst sich mit einem verwahrten Vergewaltiger, der nach Ansicht aller Experten 20 Jahre nach seiner letzten Tat keine Gefahr für seine Mitmenschen darstellt - und gleichwohl weiterhin verwahrt bleibt, obwohl es dafür keine Grundlage gibt. Die Grundlage von Verwahrungen, welche keine Strafe darstellen, ist die potentielle Gefährdung, welche von einem Menschen ausgeht, der »nicht-therapierbar« ist.
Nun wird den LeserInnen dieser Seite bekannt sein, dass ich folgende Punkte beängstigend finde:

  • der Diskurs über juristische Themen wird in der Schweiz von Laien geführt
  • Prinzipen der Rechtstaatlichkeit und des fairen, gerechten juristischen Vorgehens werden von diesen Laien missachtet
  • die Solidarität mit so genannten Tätern wird aufgekündigt, Strafen können nicht hart genug sein
  • Urteile und Expertisen, welche wissenschaftlich fundiert und alle Aspekte eines Falles einbeziehen, werden vor dem Hintergrund der »Taten« als zu milde abgetan.
Dabei ist völlig rätselhaft, warum Juristen, Richter und Psychiater Täter schonen sollten, ihnen zu kürzeren Strafen verhelfen oder sie nicht verwahrt sehen wollen - aber das ist wohl ein Bestandteil einer Verschwörungstheorie gegen den juristischen Apparat.
Mit grosser Regelmässigkeit (so auch in den Kommentaren zu diesem Artikel) wird jedoch ein vermeintliches Totschlagargument verwendet: Wer auf Fairness gegenüber Tätern besteht, dem wird unterstellt, er würde seine Meinung sofort ändern, wenn er entweder ein Opfer einer Gewalttat würde oder aber wenn ihm nahe stehende Menschen Opfer von Gewalttaten würden. Dieses Argument ist weder geschickt noch perfide: Es ist dumm. Ganz generell beurteilen Menschen Sachverhalte, indem sie sich vorstellen, daran beteiligt zu sein. Das Problem dabei ist, dass wir uns leichter vorstellen können, ein Opfer einer Gewalttat zu werden, als der Täter einer Gewalttat zu sein - was aber nicht heißt, dass wir uns nicht auch vorstellen könnten, wie es ist, 20 Jahre eingesperrt zu sein und grundlos weiterhin eingesperrt zu werden, um dann zu merken: Wenn wir eine gefahrenlose Gesellschaft wollten, müssten wir einfach alle Menschen einsperren… Ein weiterer Grund, warum das Argument völlig haltlos ist, ist die Natur unseres Rechtssystems: Wenn es nämlich immer diese Massnahme anordnen würde, welche Opfern und Freunden von Opfern als die angezeigte erscheint, dann bräuchten wir es gar nicht mehr: Weil dann Rache das ökonomischere und effizientere Prinzip wäre.
Es handelt sich bei diesen Überlegungen nicht um Spitzfindigkeiten: Eine Gesellschaft, welche 200 Menschen präventiv einsperrt, ohne dass diese für etwas verurteilt worden wären, und dies nicht Grund zur Beunruhigung findet: Die hat grössere Probleme als die Schweinegrippe.