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Dienstag, 18. August 2009

Basta - von Geistigem, Eigentum und einem Appell

Dass Frank A. Meyer (Scherze über Menschen, die Ihren zweiten Vornamen mit einer Initiale abkürzen, kann man sich selber basteln) wenig von der Schweizer Rechtsordnung versteht und in Berlin lebt, weil die Behörden es ablehnen, ihn für den Lärm der Streetparade zu entschädigen, dürfte bekannt sein. Dass sein Text über Urheberrecht (die Kolumne Basta!) die Blog-Community erschüttert hat, könnte man auch wissen. Da gibt es Satz für Satz-Analysen und Superlative (»dümmster Artikel«). All das muss man nicht bemühen: Zunächst ist klar, dass Frank A. so viel Ahnung von Internet hat, wie der durchschnittliche Stimmbürger. Sie wissen, dass es das gibt, sie waren schon einmal drin und ahnen, dass es eine grosse Anzahl kaum zu definierender Gefahren gibt, die davon ausgehen. Herr Meyer setzt prägnant zu seinem zentralen Argument an, das auf Demokratie und Rechtsstaat beruht:

Das ­Eigentum ist geschützt, ob nun Scheiben eingeschlagen, Strassen blockiert, Häuser besetzt – oder eben Songs, ­Romane und Filme downgeladen werden.
(downgeladen ist ganz hübsch, das muss man sich merken)
Auf einer ungleich intellektuelleren Schiene argumentieren die Unterzeichnenden des Heidelberger Appells, über den man sich hier einen Überblick verschaffen kann. Ihr Problem sind einerseits die open-access-Politik vieler Universitäten (wissenschaftliche Texte müssen im Internet verfügbar gemacht werden), andererseits GoogleBooks, also die Bemühung um Digitalisierung von Büchern. Diese Diskussion soll nicht im Detail kommentiert werden, zumal ich es nicht besser kann als Matthias Spiegelkamp.
Aber einige Punkte, die mir ganz grundlegend scheinen, sollen zu dieser Debatte festgehalten werden:
  • Eigentum ist ein juristischer Fachbegriff, der zwar von Besitz unterschieden wird, aber eine Abstraktion des Begriffs Besitz darstellt. Ich kann Eigentümer von etwas sein, was ich auch besitzen könnte, und be-sitzen bedeutet, ich kann es festhalten, es exklusiv benutzen. Geistiger Besitz scheint kein vorstellbares Konzept zu sein: Ich kann keine Idee festhalten. Wenn ich sie nämlich nicht formuliere, dann gibt es sie noch nicht - und sobald ich sie formuliert habe, kann sie weitergegeben werden, ohne dass mir diese Idee abhanden kommt. Ideen und materielle Güter unterscheiden sich also in ihren wesentlichen Eigenschaften, so dass »geistiges Eigentum« nicht in Parallele zu materiellem Eigentum zu setzen ist, sondern ein juristisches Konstrukt darstellt.
  • Geistiges Eigentum ist dann eigentlich das Recht an der kommerziellen Nutzung eigener Ideen oder Kreationen. Wenn jemand eine Idee kopiert, dann heißt das nicht, dass die Person sie auch kommerziell nutzt, also das geistige Eigentum gefährdet.
  • Das auch im kleinen ein juristisches Problem (oder eine Fehlannahme): Leute, die ein Musikstücke (oder einen Film oder sowas) kopieren, würden dafür nicht den Preis zahlen, der verlangt wird - sie würden nicht notwendigerweise gegen Bezahlung konsumieren, was sie kopieren.
  • Eine weitere verfehlte Annahme ist die, dass das Kopieren etwas Ähnliches ist wie ein Plagiat: Wenn ich ein Lied runterlade, behaupte ich nicht, ich hätte es komponiert, gesungen oder sonstwas. Sondern ich höre es mir an. (Runterladen geht btw. so…)
  • Den Zugang zu Informationen einzuschränken, sie einem eingeschränkten Nutzerkreis vorzubehalten, ist fortschrittsfeindlich und undemokratisch. Forschung, die an einer Universität stattfindet, sollte für alle einsehbar sein - an open access gibt es nichts zu kritisieren, das sollte schon längst eine Selbstverständlichkeit sein.
  • Ein Mythos der Unterhaltungsindustrie ist, dass Urheberrechte die Künstler schützen. Vielmehr schützen sie die Industrie, denn Künstler verdienen an ihrer Kunst einen Bruchteil von den Kosten, die für eine CD oder ein Buch anfallen. Man zahlt für ein Buch und eine CD, weil Marketingkosten anfallen, Material- und Vertriebskosten. Alle diese Kosten übernehme ich als Internetuser aber selbst - ich stelle das Material, die Leitung etc. zur Verfügung; müsste also nur den Künstler selbst entschädigen.
  • Die alte Leier vom Schutz von Forschung und Investitionen, wie sie bei Patentdiskussionen immer vorgebracht wird, gilt für Künstler kaum. Natürlich müssen Künstler leben können - aber anstatt dem Staat die Aufgabe zuzuweisen, die Mainstream-Künstler durch unhaltbare Gesetze zu schützen, könnte er auch die demokratische Aufgabe wahrnehmen, Künstlern ein Auskommen zu ermöglichen, so dass Sie unabhängig von kommerziellen Erwägungen arbeiten können.
  • Zum Schluss noch dies: Kopien dürfen in der Schweiz angefertigt werden, auch wenn man sie runterlädt. Ist nicht verboten, verletzt nicht den Rechtsstaat.
Und dann noch zurück zu Frank A. Meyer: Als Vordenker von Ringier könnte er vielleicht dafür sorgen, dass Bilder und Geschichten nicht kopiert werden, ohne dass man Urheberrechte daran hat. Je länger desto mehr muss man keine Photographen mehr anstellen, sondern kann einfach Facebook bemühen…

Donnerstag, 23. Juli 2009

Wanted

Dieser sympathische Wirt lässt auf seiner Homepage verlauten, zwei Gäste hätten bei ihm einen halben Liter Wein getrunken und dann die Rechnung nur partiell bezahlt, während er auf die Kantonspolizei gewartet habe. Freundlicherweise hätten andere Gäste Bilder von diesen beiden mutmasslichen Zechprellern gemacht, welche er dann auf seiner Homepage veröffentlichte. Das die Ausganglage.
Als nächstes berichtet die versammelte Boulevardpresse der Schweiz über diesen Fall, z.B. so. Dass der Effekt des »Internetsprangers« nur durch diesen zweiten Schritt entstanden ist, dass also Personen, an denen kein öffentliches Interesse besteht, in einem nationalen Medium eine Straftat unterstellt wird, dürfte im Hause Ringier niemandem auffallen, da Medienethik da als ein Relikt aus dem 20. Jahrhundert angesehen wird, das damals schon mehr Umstände bereitet hat, als Leserzahlen generiert.
Als dritter Punkt sieht sich der arme Wirt mit einer Welle der Entrüstung konfrontiert, auf die er reagieren muss. Seine Reaktion bezieht sich nicht auf seinen Umgang mit dem Datenschutz, dazu meint er:

«Ob ich da eine Bestimmung verletzt habe, ist mir egal – reklamieren können ja nur die beiden. Dann weiss ich wenigstens, an wen ich die Rechnung schicken kann!»
Sondern er reagiert eloquent auf den Vorwurf, der Wein könnte etwas überteuert sein. Sein Wein kostet nämlich im Offenausschank 52.50 Fr. für 5 dl (im Einkauf wohl rund 15 Fr. pro 7dl Flasche, wie eine kurze Google-Recherche offenbart, mit der ich niemanden langweilen möchte). Fazit: Datenschutz, grundsätzliche rechtliche Überlegungen - all das kann einem egal sein, so lange niemand denkt, man verkaufe überteuerten Wein.
Und wie problematisch das Ganze wirklich ist, vielleicht noch einmal ganz abstrakt: Ich darf also ein Bild von zwei Personen im Internet und in Massenmedien veröffentlichen und ihnen eine Straftat unterstellen, die auf dem Bild nicht erkennbar ist - und denjenigen, die mir die Identität dieser Personen offenlegen können, eine Belohnung in Aussicht stellen.

Sonntag, 10. Februar 2008

»Heimatland!«

So, der Sobli berichtet, was Couchepin wirklich gesagt hat, nachdem sich Christoph Mörgeli »nicht mehr ans Amtsgeheimnis gebunden fühle« - eine interessante Formulierung, die impliziert, dass Geheimnisse Gefühlssache sind und man, wenn man sich darüber hinwegsetzen möchte, das auch tun kann. Zudem ist die Sache tückisch, da es sich um seine Abschrift des Tonbands handelt, die also keinen offiziellen Status beanspruchen kann. Sehen wir uns diese Abschrift aber mal an:

«[...] A la fin, il y a quand même des choses qu´on n´a pas le droit de faire. Pas ne? [Lange Kunstpause] Sinon, on en arrive aux recherches du docteur ... öh ... j´ai dû redemander son nom parce que je croyais que c´était le docteur Mörgele, mais c´était le docteur Mengele [teilweise grosse Heiterkeit] qui a fait des études ... [fortwährende Heiterkeit, Unruhe, Zwischenruf Nationalrat Oskar Freysinger: ‹Heimatland!›] ... des études terribles, le docteur Mengele qui avait repoussé ... [fortwährende Heiterkeit] ... pourquoi vous riez? [neu einsetzende, noch grössere Heiterkeit] ... qui a repoussé toutes les choses jusqu´au bout. [...]» (Quelle)
So falsch waren Couchepins Aussagen trotz allem aber nicht, zudem ist die Anspielung auf Mörgeli eine sehr starke Interpretationssache, das Lachen der Kommission ist das stärkere Zeichen als die Äusserung Couchepins.
Was für ein Zeichen? Man erinnere sich an die Heiterkeit, den Jubel nach der Abwahl von Blocher. Nun wurde ein rechtspopulistischer Politiker durch eine stramm rechtsbürgerliche Frau ersetzt, kein Grund für Linke, zu jubeln. Offenbar muss da aber emotional so viel mehr im Spiel sein, als sich rational erklären lässt, sprich: Der Stil der SVP, die Häme, die Nähe zu rechtsextremem Gedankengut, das stets im Mantel eines demkoratisch-heimatlichen Denkens daherkommt, ist eine Provokation, welche innerhalb des politischen Diskurses eine Herausforderung darstellt, auf die keine adäquate Reaktion bereit steht. So ist wohl dieser Jubel, so ist wohl dieses Lachen zu verstehen; und so typisch ist es auch, wenn Freysinger mit einem kräftigen »Heimatland!« zur Besinnung aufruft.

Donnerstag, 13. September 2007

Das Herumführen von Listen

Man denkt an vieles, was einem zum Verhängnis werden könnte: Zu schnelles Fahren, übermässiger Alkoholkonsum, Mitführen von Drogen, Nichtbezahlen der Steuerrechnung. Tatsächlich lauert aber eine viel grössere Gefahr: Listen.
Listen können Leben zerstören. Anders kann man es nicht sagen. Doch zuerst die Fakten:

1.
Der Blick titelt: »Er führte wirre Listen.« Gemeint ist von Aesch, der vermutliche Ylenia-Entführer/Mörder. Das Listenführen - Ausdruck einer tiefgreifenden Verstörung, Indiz für ein Verbrechen!

2.
Die NZZ zitiert Holenwegers Kommentar zu seinerm »H-Plan«, wo Listen ebenfalls eine zentrale Rolle einnehmen:
»Das Herumführen von persönlichen und unsystematischen Listen und Notizen führte zur heutigen politisch vergifteten Atmosphäre und bewegt mich sehr. Ich entschuldige mich in aller Form für mein unbedachtes Verhalten.«

Fazit: Wer Listen führt, soll darauf achten, dass sie weder »wirr« noch »unsystematisch« sind - im Zweifelsfall aber keine Listen führen.